Wichtig für 2026: Bis zum 30. April gilt die bisherige Entgelttabelle. Seit dem 1. Mai gelten höhere Tabellenwerte. Prüfen Sie deshalb zuerst, für welchen Monat Sie rechnen möchten.
So verwenden Sie den TVöD SuE Rechner
Halten Sie möglichst eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder Ihren Arbeitsvertrag bereit. So lassen sich die Eingaben übernehmen, ohne Ihre Einstufung schätzen zu müssen.
- Wählen Sie den Abrechnungsmonat. Damit legen Sie fest, welche Entgelttabelle verwendet wird.
- Übernehmen Sie Entgeltgruppe und Stufe, beispielsweise S 8a und Stufe 3. Die Berufsbezeichnung allein reicht für eine sichere Zuordnung nicht aus.
- Tragen Sie Ihre vereinbarten Wochenstunden ein. Prüfen Sie auch die Vollzeitbasis, auf die sich Ihr Stellenanteil bezieht.
- Kontrollieren Sie die SuE-Zulage und ergänzen Sie weitere relevante Entgeltbestandteile. Eine bereits enthaltene Zulage darf nicht ein zweites Mal eingetragen werden.
- Ergänzen Sie für die Netto-Schätzung die benötigten Steuer- und Versicherungsdaten. Vergleichen Sie anschließend die einzelnen Ergebnispositionen mit Ihrer Abrechnung.
Ihr Tabellenentgelt ist ein Bruttobetrag. Das Monatsbrutto kann durch Zulagen höher ausfallen. Erst nach Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls weiteren Abzügen ergibt sich der voraussichtliche Auszahlungsbetrag.
TVöD SuE · Tarifdaten 2026
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Welche Entgelttabelle gilt 2026
Im Kalenderjahr 2026 müssen zwei Zeiträume unterschieden werden. Für Januar bis April gelten noch die Werte ab April 2025. Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Standardgruppen ab diesem Zeitpunkt, jeweils als monatliches Vollzeitbrutto ohne Zulagen und ohne Jahressonderzahlung.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| S 2 | 2.908,36 | 3.030,97 | 3.121,67 | 3.220,16 | 3.330,92 | 3.441,69 |
| S 3 | 3.119,87 | 3.320,05 | 3.506,28 | 3.677,28 | 3.755,52 | 3.848,98 |
| S 4 | 3.291,46 | 3.504,21 | 3.698,06 | 3.829,61 | 3.956,37 | 4.156,33 |
| S 7 | 3.426,93 | 3.649,60 | 3.871,14 | 4.098,95 | 4.270,11 | 4.528,02 |
| S 8a | 3.509,44 | 3.738,13 | 3.976,82 | 4.207,08 | 4.432,16 | 4.668,84 |
| S 8b | 3.578,87 | 3.812,64 | 4.091,94 | 4.503,48 | 4.892,59 | 5.190,90 |
| S 9 | 3.648,68 | 3.887,42 | 4.166,69 | 4.580,02 | 4.970,99 | 5.272,60 |
| S 11a | 3.846,25 | 4.106,12 | 4.291,48 | 4.766,33 | 5.138,69 | 5.362,12 |
| S 11b | 3.915,12 | 4.181,19 | 4.368,13 | 4.844,78 | 5.217,14 | 5.440,57 |
| S 12 | 3.967,57 | 4.237,49 | 4.590,75 | 4.903,53 | 5.290,81 | 5.454,65 |
| S 13 | 3.978,03 | 4.248,70 | 4.617,39 | 4.915,26 | 5.287,64 | 5.473,83 |
| S 14 | 4.073,39 | 4.351,17 | 4.682,24 | 5.019,00 | 5.391,41 | 5.652,06 |
| S 15 | 4.112,68 | 4.393,93 | 4.691,87 | 5.034,44 | 5.585,57 | 5.823,86 |
| S 16 | 4.263,29 | 4.557,82 | 4.885,49 | 5.287,64 | 5.734,48 | 6.002,61 |
| S 17 | 4.352,39 | 4.654,62 | 5.138,69 | 5.436,63 | 6.032,40 | 6.382,42 |
| S 18 | 4.720,52 | 4.840,79 | 5.436,63 | 5.883,46 | 6.553,73 | 6.963,31 |
Alle Beträge in Euro. Quelle: VKA, Anlage C ab 1. Mai 2026. Individuelle Besitzstands- und Überleitungsregelungen sind in dieser Standardübersicht nicht dargestellt.
Welche Entgeltgruppe und Stufe passen zu Ihrer Tätigkeit
Die Entgeltgruppe beschreibt die tarifliche Bewertung Ihrer Aufgaben. Die Stufe bildet insbesondere die anerkannte einschlägige Berufserfahrung und die weitere Entwicklung innerhalb der Gruppe ab. Beides sollte getrennt betrachtet werden.
Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit ist häufig S 8a einschlägig. Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten können unter S 8b fallen. Bei Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen kommt beispielsweise S 11b in Betracht. Entscheidend sind jeweils die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und persönlichen Voraussetzungen. Ein höherer Abschluss oder eine bestimmte Stellenbezeichnung führt allein nicht automatisch zu einer höheren Gruppe.
Seit Oktober 2024 gelten im SuE grundsätzlich diese regulären Laufzeiten: ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2, drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe 4 und fünf Jahre in Stufe 5. Danach wird jeweils die nächste Stufe erreicht. Diese Angaben sind Aufenthaltszeiten innerhalb einer Stufe, keine jeweils neu beginnenden Gesamtberufsjahre.
Wer bereits einschlägige Erfahrung mitbringt, beginnt nicht zwingend in Stufe 1. Anerkannte Vorerfahrung, Unterbrechungen und tarifliche Sonderregeln können die individuelle Einordnung beeinflussen. Nutzen Sie daher Ihre bestätigte Stufe und klären Sie Unstimmigkeiten mit der Personalstelle oder dem Personalrat.
So setzt sich Ihre Zulage im SuE zusammen
Die SuE-Zulage kommt bei Anspruch zusätzlich zum Tabellenentgelt hinzu. Bei Vollzeit beträgt sie 130 Euro monatlich für die Gruppen S 2 bis S 11a. Für S 11b, S 12 und S 14 sowie S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 sind es 180 Euro. Nicht jede höhere S-Gruppe hat Anspruch auf diese Zulage. Insbesondere darf S 15 nicht ohne Prüfung der Fallgruppe pauschal zugeordnet werden.
Bei Teilzeit wird die Zulage grundsätzlich entsprechend dem Beschäftigungsumfang berücksichtigt. Weitere Zahlungen, etwa für Praxisanleitung oder bestimmte Arbeitszeiten, können hinzukommen. Die Grundtabelle enthält sie nicht. Für einen Abgleich sollten Tabellenentgelt und jede Zulage deshalb als getrennte Positionen sichtbar bleiben.
Beispiele für S 8a in Vollzeit und mit 30 Stunden
Die folgenden Musterrechnungen gelten ab Mai 2026 für S 8a, Stufe 3, mit Anspruch auf die SuE-Zulage und einer Vollzeitbasis von 39 Wochenstunden. Andere Zulagen sind nicht enthalten.
| Entgeltbestandteil | 39 Stunden | 30 Stunden |
|---|---|---|
| Tabellenentgelt | 3.976,82 € | 3.059,09 € |
| SuE-Zulage | 130,00 € | 100,00 € |
| Monatsbrutto | 4.106,82 € | 3.159,09 € |
Die Berechnung basiert auf den VKA-Tarifwerten und der SuE-Zulage. In der Teilzeitspalte werden die beiden Entgeltbestandteile jeweils mit 30 geteilt durch 39 multipliziert und auf Cent gerundet. Der Stellenanteil beträgt damit rund 76,92 Prozent. 30 Wochenstunden entsprechen bei dieser Vollzeitbasis also nicht 75 Prozent.
Für einen Vergleich von zwei Stellenangeboten sollten Gruppe, Stufe, Wochenstunden und Zulagen auf derselben Grundlage stehen. Ein höherer Tabellenwert allein sagt noch nicht, welches Angebot bei Ihrem tatsächlichen Arbeitsumfang mehr Monatsbrutto ergibt. Auch der Nettovergleich benötigt für beide Angebote dieselben persönlichen Annahmen.
Warum das Nettogehalt individuell ausfällt
Aus S 8a oder einer anderen Entgeltgruppe lässt sich kein einheitliches Netto ableiten. Benötigt werden unter anderem Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, relevante Kinderangaben sowie Daten zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die Krankenversicherung ist Ihr tatsächlicher Zusatzbeitrag maßgeblich; ein veröffentlichter Durchschnittswert ersetzt den Kassensatz nicht.
Hinzu kann die Zusatzversorgung kommen. VBL und kommunale Zusatzversorgungskassen lassen sich nicht mit einem bundesweit identischen Arbeitnehmerabzug abbilden. Auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung kann sich unterscheiden. Übernehmen Sie deshalb die für Ihre Kasse geltenden Angaben.
Wenn Sie Ihre Stunden reduzieren, sinkt das Netto nicht zwingend im gleichen Verhältnis wie das Brutto. Vergleichen Sie beide Arbeitszeitmodelle mit unveränderten persönlichen Daten. Die Ausgabe bleibt eine Schätzung; besondere Abrechnungsbestandteile können zu Abweichungen führen. Für frei eingegebene Bruttobeträge können Sie ergänzend den Brutto-Netto-Rechner von RechnerWelt24 verwenden.
Jahressonderzahlung und tatsächliches Jahresbrutto
Im allgemeinen VKA-Bereich beträgt die Jahressonderzahlung 2026 grundsätzlich 85 Prozent der tariflichen Bemessungsgrundlage. Maßgeblich ist regelmäßig das durchschnittliche berücksichtigungsfähige Entgelt von Juli bis September, nicht pauschal jeder beliebige Monatswert. Der Anspruch setzt grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus; fehlende Anspruchsmonate können zu Kürzungen führen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novemberentgelt.
Im BT-B gelten abweichende Regeln: Für S 2 bis S 9 sind grundsätzlich 90 Prozent einschlägig, wobei S 9 über die Sonderregel in § 52 Absatz 5 einbezogen wird; für die höheren S-Gruppen gelten 85 Prozent. Prüfen Sie daher den für Ihre Einrichtung geltenden Tarifbereich.
Für das Vollzeitbeispiel oben ergibt sich bei einer unveränderten Bemessungsgrundlage von 4.106,82 Euro und vollem Anspruch eine Sonderzahlung von 3.490,80 Euro bei 85 Prozent. Für das Kalenderjahr 2026 muss zusätzlich der Tabellenwechsel berücksichtigt werden:
| Zeitraum oder Zahlung | Eigene Musterrechnung |
|---|---|
| Januar bis April | 4 × 3.998,50 € = 15.994,00 € |
| Mai bis Dezember | 8 × 4.106,82 € = 32.854,56 € |
| Jahressonderzahlung | 4.106,82 € × 85 % = 3.490,80 € |
| Jahresbrutto 2026 | 52.339,36 € |
Annahmen: ganzjährig S 8a Stufe 3, unverändert 39 Stunden, volle SuE-Zulage, allgemeine VKA-Regel und voller Sonderzahlungsanspruch. Keine weiteren Zahlungen oder Kürzungen. Die Rechnung verwendet für die ersten vier Monate 3.868,50 Euro Tabellenentgelt plus 130 Euro Zulage.
Eine Hochrechnung aus zwölf Monatsgehältern auf dem Mai-Niveau plus Sonderzahlung ergäbe dagegen 52.772,64 Euro. Sie beschreibt ein gleichbleibendes Gehaltsniveau über zwölf Monate. Im dargestellten Fall wäre sie als tatsächliches Kalenderjahresbrutto 2026 um 433,28 Euro zu hoch.
Häufige Fragen zum TVöD SuE Rechner 2026
Gilt die Entgelttabelle für alle Erzieherinnen und Erzieher
Nein. Entscheidend ist der Tarifvertrag Ihres Arbeitsverhältnisses. Dieser Rechner bezieht sich auf den kommunalen TVöD-SuE. Für Beschäftigte nach TV-L oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien können andere Tabellen und Regeln gelten. Prüfen Sie die Bezeichnung im Vertrag, bevor Sie eine Gruppe auswählen.
Wie viel netto bleibt in S 8a
Das hängt von Stufe, Arbeitszeit, Steuer- und Versicherungsmerkmalen ab. Eine Nettozahl ohne diese Angaben lässt sich nicht sinnvoll auf Ihre Situation übertragen. Berechnen Sie zunächst Ihr Monatsbrutto und ergänzen Sie anschließend die persönlichen Daten.
Verändern Regenerationstage das Tabellenentgelt
Regenerationstage sind bezahlte freie Tage. Davon zu unterscheiden sind Umwandlungstage: Hier wird ein Teil der SuE-Zulage gegen zusätzliche freie Zeit eingesetzt. Eine solche Umwandlung kann die ausgezahlte Zulage beeinflussen.
Warum zeigt meine Gehaltsabrechnung einen anderen Betrag
Prüfen Sie zuerst Monat und Tabellenstand, dann Gruppe, Stufe, Stellenanteil und Zulagen. Vergleichen Sie anschließend die Steuermerkmale und die Zusatzversorgung. Einmalzahlungen, Rückrechnungen oder individuelle Abzüge können ebenfalls eine Rolle spielen. Eine Differenz ist ein Anlass, die einzelnen Positionen zu prüfen; sie beweist allein keinen Abrechnungsfehler.
Berechnungsgrundlagen und Quellen
Grundlage sind die Tariftexte der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die ergänzenden Quellen erläutern Stufenlaufzeiten, Zulagen, Lohnsteuer, Krankenversicherung und Zusatzversorgung. Die Musterrechnungen ersetzen keine individuelle Prüfung der Eingruppierung oder der Entgeltabrechnung.
- VKA: TVöD mit dem Besonderen Teil Verwaltung
- VKA: Allgemeiner Teil des TVöD ab Januar 2026
- VKA: Besonderer Teil Betreuung mit Entgelttabelle ab Mai 2026
- GEW: Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst
- GEW: Fragen zu SuE-Zulage und Regenerationstagen
- Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge zur Krankenversicherung
- VBL: Finanzierung der Zusatzversorgung