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Brutto-Netto-Rechner 2026: Wie viel bleibt vom Gehalt?

Ein neues Jobangebot, eine Gehaltserhöhung oder weniger Arbeitsstunden: Für Ihre Planung zählt, was nach den Abzügen übrig bleibt. Mit einem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt 2026 ermitteln. Geben Sie Ihren Bruttolohn und die Angaben zu Ihrer Beschäftigung ein. Steuerklasse, Krankenversicherung und Kinder können das Ergebnis verändern – auch bei gleichem Gehalt.

Ihre Berechnung

Netto schnell und klar ermitteln

Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein. Das Ergebnis zeigt Ihnen Nettogehalt und die wichtigsten Abzüge übersichtlich auf einen Blick.

Ihr Bruttogehalt vor Abzügen.

€

Geben Sie an, ob Ihr Bruttogehalt pro Monat oder pro Jahr angegeben ist.

Das Steuerjahr bestimmt die geltenden Steuersätze und Freibeträge.

Ihre Lohnsteuerklasse bestimmt den Steuersatz und mögliche Freibeträge.

Bundesland für Kirchensteuersatz (8 % in BW/BY, 9 % sonst).

Kirchensteuersatz — abhängig von Bundesland und Konfession.

Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder — beeinflusst Pflegeversicherung und Entlastungsbetrag.

Alter — relevant für Pflegeversicherung (Zuschlag kinderlose über 23).

Jahre

Individueller Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, 2025: 2,5 %, 2024: 1,7 %).

%

Optional: monatlicher Freibetrag für Werbungskosten/Pauschalen, der das zu versteuernde Einkommen mindert.

€

Geben Sie Werte ein, um das Ergebnis zu sehen.

Warum dieser Rechner?

Netto-Rechnung ohne Rätsel

01

Gehalt sauber vergleichen

Sehen Sie sofort, wie sich Bruttolohn, Steuerklasse und Sozialversicherung auf Ihr monatliches Netto auswirken.

02

Abzüge verständlich

Steuer, Solidaritätszuschlag und Kranken- plus Pflegeversicherung werden nachvollziehbar in die Berechnung einbezogen.

03

Für neue Angebote

Vergleichen Sie Jobwechsel, Teilzeit und Gehaltserhöhung schnell mit einem klaren Nettowert.

Stand der Informationen: 11. September 2026 · Deutschland

So berechnen Sie Ihr Nettogehalt

Wählen Sie zuerst das Abrechnungsjahr und den Zeitraum: Bezieht sich Ihr Bruttogehalt auf einen Monat oder auf das gesamte Jahr? Übernehmen Sie anschließend Ihre persönlichen Angaben möglichst aus einer aktuellen Gehaltsabrechnung. Prüfen Sie bei einem Jobwechsel, welche davon unverändert gelten.

Brutto vor Abzügen Netto nach Steuern Abzüge Steuer + SV

Angabe

Angabe Was Sie eintragen
Bruttogehalt und Zeitraum Den vertraglichen Bruttolohn in Euro. Ein Monatsgehalt darf nicht versehentlich als Jahresgehalt berechnet werden.
Steuerklasse und gegebenenfalls Faktor Die für die Beschäftigung geltende Steuerklasse. Bei IV mit Faktor zusätzlich den vom Finanzamt festgelegten Faktor.
Bundesland und Kirchensteuer Die für den Kirchensteuerabzug maßgeblichen Angaben. Für die Pflegeversicherung ist eine Beschäftigung in Sachsen gesondert relevant.
Krankenversicherung Gesetzlich oder privat. Bei gesetzlicher Versicherung den Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse verwenden.
Kinder und Alter Kinderfreibeträge laut Abrechnungsmerkmalen sowie Elternstatus und berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 für die Pflegeversicherung unterscheiden.
Weitere Abrechnungsmerkmale Eingetragene Freibeträge und besondere Bezüge nur in den dafür vorgesehenen Feldern berücksichtigen.

Vergleichen Sie danach den Nettobetrag und die einzelnen Abzüge. Wenn sich ein Ergebnis unerwartet verändert, kontrollieren Sie zuerst Zeitraum, Steuerklasse und Versicherungsangaben. Ein falsch gewähltes Feld kann einen größeren Unterschied verursachen als eine kleine Gehaltsänderung.

Was bedeuten Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist Ihr Arbeitsentgelt vor den persönlichen Steuer- und Sozialversicherungsabzügen. Das Nettogehalt entsteht nach diesen Abzügen. Bei einer gewöhnlichen Beschäftigung lässt sich der Zusammenhang vereinfacht so beschreiben:

Bruttogehalt − Lohnsteuer − gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer − Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung = Nettogehalt.

Der Auszahlungsbetrag auf Ihrem Konto kann zusätzlich durch Vorschüsse, Sachbezüge oder andere Abrechnungsposten beeinflusst werden. Deshalb lohnt es sich, auf der Gehaltsabrechnung zwischen „Netto“ und „Auszahlung“ zu unterscheiden. Auch die gesamten Arbeitgeberkosten sind ein anderer Betrag: Zum vereinbarten Bruttogehalt kommen auf Arbeitgeberseite weitere Kosten hinzu.

Welche Abzüge gehen vom Bruttogehalt ab?

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Wie hoch der laufende Abzug ausfällt, hängt unter anderem von Gehalt und Steuerklasse ab. Eine spätere Einkommensteuerveranlagung kann zu einer Erstattung oder Nachzahlung führen.

Der Solidaritätszuschlag wird gesondert berechnet. Er fällt nicht bei jedem Arbeitslohn an. Die Kirchensteuer kommt bei entsprechender Steuerpflicht hinzu; ihre Berechnung richtet sich nach der maßgeblichen Steuer und den geltenden landesrechtlichen Regeln. Sie ist kein pauschaler Prozentsatz Ihres Bruttogehalts. Die steuerliche Berechnungsgrundlage erläutert das Bundesfinanzministerium.

Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung 2026

Bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Die Tabelle zeigt die üblichen Arbeitnehmeranteile. Für Sonderfälle, etwa Beschäftigungen im Übergangsbereich, gelten abweichende Regeln.

Versicherungszweig Üblicher Arbeitnehmeranteil 2026
Gesetzliche Rentenversicherung 9,3 %; der gesamte Beitragssatz beträgt 18,6 %.
Arbeitslosenversicherung 1,3 %; der gesamte Beitragssatz beträgt 2,6 %.
Gesetzliche Krankenversicherung 7,3 % zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, bei Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes.
Soziale Pflegeversicherung Grundsätzlich 1,8 % außerhalb Sachsens. Für Kinderlose ab 23 Jahren regelmäßig 2,4 %. Abschläge für mehrere Kinder sind möglich.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Daten 2026, § 341 SGB III, BMG – Krankenversicherung und BMG – Pflegeversicherung.

Warum Ihre Krankenkasse einen Unterschied macht

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Beide Bestandteile werden bei Arbeitnehmern grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für 2026 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % bekanntgegeben. Dieser Orientierungswert ist nicht automatisch der Satz Ihrer Kasse. Den passenden Wert finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf der Abrechnung.

Quelle: BMG

Pflegeversicherung: Kinder und Sachsen beachten

Für Eltern entfällt der Kinderlosenzuschlag grundsätzlich auch dann, wenn ihre Kinder bereits erwachsen sind. Zusätzliche Abschläge greifen vom zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 Jahren: jeweils 0,25 Prozentpunkte. Bei einer Beschäftigung in Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil grundsätzlich um 0,5 Prozentpunkte höher als in den übrigen Bundesländern. Für die Berechnung sind deshalb sowohl Ihr Elternstatus als auch die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und Ihr Beschäftigungsort wichtig.

Quelle: BMG

Welche Steuerklasse ist für die Berechnung richtig?

Verwenden Sie die Steuerklasse, die für Ihre konkrete Beschäftigung gilt. Sie finden diese in der Regel auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Die folgende Übersicht nennt typische Fälle; sie ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

Steuerklasse Typischer Anwendungsfall
I Ledige sowie Personen, bei denen die Voraussetzungen für III oder IV nicht vorliegen; beispielsweise viele dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer. Auch Eltern können in Klasse I sein.
II Alleinerziehende, wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt sind. Ein Kind allein begründet noch keine automatische Zuordnung.
III Unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Verheiratete, etwa zusammen mit Klasse V des anderen Ehepartners.
IV Grundsätzlich verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen bei erfüllten steuerlichen Voraussetzungen.
V In der Kombination III/V die Klasse des Ehepartners, der nicht Klasse III nutzt.
VI In der Regel für ein zweites oder weiteres gleichzeitig bestehendes lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis.

Die rechtliche Einteilung steht in § 38b Einkommensteuergesetz. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die entsprechenden einkommensteuerlichen Regeln.

Steuerklasse IV mit Faktor

Beim Faktorverfahren wird die Steuerklasse IV um einen vom Finanzamt ermittelten Faktor ergänzt. Damit lässt sich die voraussichtliche gemeinsame Steuerbelastung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug genauer berücksichtigen. Für einen Vergleich sind die Einkommen beider Partner relevant. Die endgültige gemeinsame Jahressteuer wird nicht allein dadurch geringer, dass Sie eine andere Steuerklassenkombination wählen. Vergleichen Sie deshalb immer die Haushaltswirkung und nicht nur den Nettolohn einer Person. Informationen und Berechnung bietet der BMF-Faktorrechner 2026.

Wie wirken sich Kinder auf das Nettogehalt aus?

Die Zahl der Kinderfreibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen wirkt sich auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, grundsätzlich jedoch nicht auf die laufende Lohnsteuer. Davon getrennt sind mögliche Entlastungen in Steuerklasse II und die Regeln zur Pflegeversicherung zu betrachten. Eine Angabe wie „0,5 Kinderfreibeträge“ ist deshalb nicht einfach mit „ein halbes Kind“ oder der Anzahl Ihrer Kinder gleichzusetzen.

Quelle: BMF – Fragen zur Lohnsteuerberechnung

Was gehört in das Feld „Freibetrag“?

Gemeint ist ein für den Lohnsteuerabzug berücksichtigter Freibetrag, beispielsweise ein vom Finanzamt festgestellter Jahresbetrag. Tragen Sie dort nicht eigenständig den Grundfreibetrag oder geschätzte Fahrtkosten ein. Achten Sie außerdem darauf, ob das Feld einen Jahres- oder Monatswert verlangt. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, enthalten die für Ihren Arbeitgeber maßgeblichen Angaben.

Rechtsgrundlagen: §§ 39 und 39a EStG

Welche Werte gelten für die Berechnung 2026?

Grundfreibetrag: 12.348 Euro

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für eine einzelne Person 12.348 Euro. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen. Dieses ist nicht identisch mit dem Jahresbruttogehalt: Bei seiner Ermittlung spielen unter anderem abzugsfähige Aufwendungen eine Rolle. Sie können daher nicht einfach 12.348 Euro vom Bruttolohn abziehen und den Rest mit einem festen Steuersatz belasten. Der Einkommensteuertarif ist gesetzlich geregelt.

Quelle: § 32a EStG

Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der darüberliegende Teil des beitragspflichtigen Entgelts erhöht den Beitrag in diesem Versicherungszweig nicht weiter.

Rechengröße 2026 Monatlich Jährlich
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung 6.450 € als rechnerischer Monatswert 77.400 €

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist etwas anderes als eine Beitragsbemessungsgrenze: Sie ist für die Frage relevant, ob Arbeitnehmer aufgrund ihres regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Ihr Überschreiten bedeutet keinen automatischen Wechsel in die private Krankenversicherung. Für bestimmte Altfälle gilt eine besondere Grenze. Quellen: Bundesregierung – Rechengrößen 2026, BMG – Versicherungspflicht

Gehaltserhöhung oder Teilzeit: So vergleichen Sie sinnvoll

Berechnen Sie zunächst Ihre aktuelle Situation. Ändern Sie anschließend nur den Bruttolohn und lassen Sie Steuerklasse, Zeitraum und Versicherungsangaben gleich, sofern sich daran tatsächlich nichts ändert. Die Differenz zwischen beiden Nettoergebnissen zeigt den voraussichtlichen monatlichen Effekt.

Bei einer Gehaltserhöhung ist der zusätzliche Nettobetrag nicht mit der Bruttoerhöhung gleichzusetzen. Beim Wechsel in Teilzeit sinkt das Netto umgekehrt nicht zwingend im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit. Entscheidend ist das neue vertragliche Entgelt einschließlich möglicher Änderungen bei Zulagen und Sonderzahlungen.

Beispiel zur Eingabe: Werden 4.000 Euro Monatsbrutto bei unverändertem Stundenlohn von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert, ergeben sich rechnerisch 3.000 Euro Monatsbrutto. Die Differenz von 1.000 Euro ist eine Bruttodifferenz. Den Nettovergleich müssen Sie mit denselben persönlichen Angaben gesondert durchführen. Prüfen Sie anschließend auch Veränderungen bei Fahrtkosten oder Kinderbetreuung, wenn Sie Ihr Haushaltsbudget planen.

Warum weicht der Rechner von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Ein Rechner kann nur Angaben berücksichtigen, die korrekt eingegeben wurden und die seine Berechnung unterstützt. Prüfen Sie bei einer Abweichung zunächst, ob Sie wirklich denselben Monat und denselben Bruttobetrag vergleichen. Kontrollieren Sie danach die Steuermerkmale und den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Weitere Ursachen können sein:

  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus können anders abgerechnet werden als laufender Arbeitslohn.
  • Sachbezüge: Ein privat nutzbarer Firmenwagen kann die Abrechnungsgrundlage erhöhen, ohne dass dieser Wert als Geld ausgezahlt wird.
  • Weitere Abrechnungsposten: Betriebliche Altersversorgung, Vorschüsse oder Nachberechnungen können die Auszahlung beeinflussen.
  • Besondere Beschäftigung: Mehrere Jobs, ein untermonatiger Beginn oder abweichende Versicherungspflichten benötigen passende Berechnungsregeln.

Vergleichen Sie die einzelnen Abrechnungsposten mit den Eingaben. Bei unklaren Positionen kann die Lohnbuchhaltung erläutern, welche Grundlage verwendet wurde.

Monatsgehalt und Jahresgehalt richtig einordnen

Zwölf gleiche Monatsgehälter ergeben das reguläre Jahresbrutto. Zusätzliche Zahlungen kommen hinzu. Ein Angebot über 48.000 Euro Jahresbrutto entspricht 4.000 Euro Monatsbrutto, wenn es auf zwölf gleiche Zahlungen ohne weitere darin enthaltene Sonderzahlungen verteilt wird.

Ein Jahresnetto geteilt durch zwölf ist ein Monatsdurchschnitt. Die tatsächliche Auszahlung kann davon abweichen, etwa bei Bonuszahlungen oder einem Arbeitgeberwechsel. Für laufende Ausgaben ist der gewöhnliche Monatsbetrag oft hilfreicher als ein Durchschnitt mit einmaligen Zahlungen.

Was sagt das Ergebnis aus?

Das berechnete Nettogehalt dient der Orientierung. Weitere Einkünfte oder Aufwendungen, die erst in der Steuererklärung berücksichtigt werden, können die endgültige Steuer verändern.

Für die steuerliche Berechnung stellt das Bundesfinanzministerium jahresbezogene Programmablaufpläne bereit. Diese betreffen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchenlohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge müssen für eine vollständige Brutto-Netto-Berechnung zusätzlich berücksichtigt werden. Quelle: BMF – Programmablaufpläne

Wie viel bleibt nach Miete und Lebenshaltung übrig?

Ihr Nettogehalt ist der Ausgangspunkt für das monatliche Budget. Ziehen Sie davon Wohnkosten, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität und weitere Ausgaben ab. So wird sichtbar, welcher Betrag für Rücklagen oder andere Ziele verfügbar ist.

Reines Budgetbeispiel: Bei 2.350 Euro Nettoeinkommen und 1.900 Euro monatlichen Ausgaben bleiben 450 Euro. Das Nettoeinkommen ist hier eine Beispielannahme, kein aus einem bestimmten Bruttogehalt berechnetes Ergebnis. Planen Sie auch jährlich anfallende Rechnungen und unregelmäßige Ausgaben ein.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie viel sind 3.000 Euro brutto in netto?

Für 3.000 Euro Monatsbrutto gibt es keinen einheitlichen Nettobetrag. Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer und persönliche Merkmale verändern das Ergebnis. Geben Sie 3.000 Euro für den Zeitraum „Monat“ ein und verwenden Sie Ihre tatsächlichen Abrechnungsangaben.

Sind Gehaltsrechner, Lohnrechner und Brutto-Netto-Rechner dasselbe?

Die Bezeichnungen werden häufig für Werkzeuge verwendet, die aus dem Bruttolohn ein Nettogehalt berechnen. Entscheidend ist der Funktionsumfang. Ein reiner Lohnsteuerrechner ermittelt dagegen nicht automatisch alle Sozialabgaben und damit auch nicht den vollständigen Nettolohn.

Quelle: BMF

Warum haben zwei Personen mit gleichem Brutto ein anderes Netto?

Gleiches Bruttogehalt bedeutet nicht, dass alle Abrechnungsmerkmale identisch sind. Prüfen Sie Steuerklasse und Versicherungsangaben. Auch Kinder, Kirchensteuer oder ein eingetragener Freibetrag können eine Rolle spielen. Vergleichen Sie deshalb die einzelnen Eingaben und Abzüge.

Kann ich mit Steuerklasse III dauerhaft Steuern sparen?

Eine andere Steuerklasse kann den laufenden Lohnsteuerabzug und damit die monatliche Auszahlung verändern. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich jedoch aus den steuerlichen Verhältnissen und der Veranlagung. Für Ehepaare ist deshalb die gemeinsame Belastung relevant. Ein höherer Nettolohn einer Person bedeutet nicht automatisch eine Steuerersparnis für den Haushalt.

Funktioniert die Berechnung auch bei privater Krankenversicherung?

Nur wenn der verwendete Rechner private Kranken- und Pflegeversicherung sowie die relevanten Arbeitgeberzuschüsse unterstützt. Hier reichen die Prozentsätze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Prüfen Sie außerdem, ob im angezeigten Netto bereits selbst zu zahlende Versicherungsbeiträge abgezogen sind; andernfalls überschätzen Sie möglicherweise das verfügbare Geld.

Kann ich mit einem normalen Gehaltsrechner Minijob, Rente oder Selbstständigkeit berechnen?

Diese Fälle benötigen eigene Regeln. Die Abrechnung einer regulären Arbeitnehmerbeschäftigung lässt sich nicht unverändert übertragen. Prüfen Sie vor der Eingabe, welche Beschäftigungs- und Einkommensarten der Rechner ausdrücklich unterstützt.

Wie rechne ich einen gewünschten Nettolohn in Brutto um?

Eine feste Umrechnungszahl gibt es nicht. Sie benötigen dieselben persönlichen Angaben wie für die umgekehrte Rechnung. Ohne direkte Rückwärtsberechnung können Sie das Bruttogehalt schrittweise anpassen und das jeweilige Netto mit Ihrem Ziel vergleichen.

Ersetzt die Berechnung meine Steuererklärung?

Nein. Das Ergebnis bezieht sich auf die eingegebene Lohnsituation. Eine Einkommensteuererklärung kann zusätzliche Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen enthalten. Auch eine mögliche Erstattung ist deshalb nicht einfach aus dem Monatsnetto ablesbar.